Mes interventions au Conseil national

11.09.2013

L'autisme de l'AFD

13.5348 - Heure des Questions. Question

Déposé par Hugues Hiltpold
Date du dépôt 11 septembre 2013
Numéro de dépôt 13.5348
Instrument parlementaire Heure des Questions. Question
Déposé au Département des finances
Etat des délibérations Liquidé
Lien sur le site du Parlement Curia Vista - Objets parlementaires
Réponse Lire la réponse du 16.09.2013, Conseil fédéral

 

Le texte que j'ai déposé

En proposant d'augmenter unilatéralement la franchise quantitative de 2 à 20 litres de vin par jour et personne, l'Administration fédérale des douanes montre une totale incompréhension pour la production et la politique vitivinicole suisse devant le défi du franc fort.
Comment le Département fédéral des finances a-t-il pu cautionner le lancement d'une telle proposition alors que les importations parallèles, souvent au noir, sont en forte progression (quelque 25 millions de litres selon les chiffres 2012 de la grande distribution)?

La réponse

Date de la réponse 16.09.2013
Auteur de la réponse Conseil fédéral
Diese fünf Fragen betreffen das gleiche Thema, weshalb ich sie gerne zusammen beantworten werde.
Wieso dieser Vorschlag?
Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV)ist sich bewusst, dass die vorgeschlagenen Vereinfachungen der Zollveranlagung im Reiseverkehr in Zeiten, in denen Handel und Produktion in der Schweiz grossem Druck ausgesetzt sind, unangebracht erscheinen mögen. Durch die anhaltende Zunahme des Personen- und Warengrenzverkehrs ist aber ein effizienter Einsatz der verfügbaren Ressourcen nötig, um Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses an den Grenzübergängen zu vermeiden. Darüber hinaus sollen die Reisenden ihre Zollpflicht unter den bestmöglichen Bedingungen erfüllen können.
Der hier angesprochene Vorschlag der EZV zielt nicht in erster Linie auf eine Erhöhung oder Senkung der Freimengen ab. Er besteht vor allem darin, das System der Veranlagung der Waren im Reiseverkehr durch das Erleichtern der Zollanmeldung zu vereinfachen. Zu diesem Zweck will er auch die Erhebung von Zollabgaben auf sensible Waren beschränken, bei denen ein Schutz des Binnenmarktes entweder aus agrar- oder gesundheitspolitischen Gründen erforderlich ist. Hingegen ist vorgesehen, dass sich die zukünftige Regelung an derjenigen unserer Nachbarstaaten bzw. der EU orientiert.
Für die Festlegung der Freimengen und der Abgabensätze auf den Mehrmengen ist nicht die EZV allein, sondern auch das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zuständig. Deshalb wurde der Vorschlag, die Freimengen für gegorene alkoholische Getränke bis 18 Volumenprozent auf 20 Liter zu erhöhen, von der EZV in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landwirtschaft und dem Staatssekretariat für Wirtschaft ausgearbeitet.
Die involvierten Ämter des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD) und des WBF begründen den Vorschlag damit, dass die ersten 20 Liter Wein - ausser die Freimenge - nur mit 60 Rappen pro Liter verzollt werden. Führt also ein Reisender 6 Flaschen Wein ein, bezahlt er 25 Rappen pro Flasche. Führt er 24 Flaschen ein, sind es 40 Rappen pro Flasche. Im Hinblick auf den Schutz des Binnenmarktes, den Zollabgaben gewährleisten sollen, ist festzuhalten, dass eine Abgabe von Fr. 9.60 auf 24 Flaschen Wein keinen Reisenden davon abhalten wird, diese 24 Flaschen einzuführen. Dies sind Überlegungen, die zum Anhörungsvorschlag einer deutlichen Erhöhung der Freigrenze für gegorene alkoholische Getränke bis 18 Volumenprozent geführt haben. Den Rechenbeispielen in der Antwort liegen folgende Annahmen zugrunde: 2 Liter Wein sind abgabenfrei. Eine Flasche Wein enthält 0,75 Liter.
Ist der Vorschlag noch aktuell und welche sind die Ergebnisse der Anhörung?
Die EZV und die anderen beteiligten Ämter waren sich bewusst, dass es sich insbesondere angesichts des ungünstigen wirtschaftspolitischen Hintergrunds um eine sensible Vorlage handelt. Aus diesem Grund wurde eine Anhörung bei den interessierten Kreisen durchgeführt. Auf diese Weise sollten möglichst viele Meinungen eingeholt werden, um mir einen Entwurf vorlegen zu können, der die einzelnen Interessen berücksichtigt. Es kam nie infrage, die interessierten Kreise vor ein Fait accompli zu stellen. Das Anhörungsverfahren ist inzwischen abgeschlossen. Die EZV und die beteiligten Ämter sind daran, die Ergebnisse auszuwerten und einen Bericht darüber zu erstellen. Gestützt darauf werde ich dann die gebotenen politischen Schlüsse ziehen.
Ist das Gegenrecht gewährleistet?
Jede Vertragspartei des Internationalen Übereinkommens zur Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren (Übereinkommen von Kyoto) verpflichtet sich, Mindestmengen in Bezug auf die zollfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken einzuhalten. Die Mindestmengen liegen für gegorene alkoholische Getränke bis 17 Volumenprozent bei 2 Liter und über 17 Volumenprozent bei1 Liter. Es steht den Vertragsparteien frei, über diese Mindestmengen hinauszugehen. Die Europäische Union beispielsweise lässt kumulativ zoll- und mehrwertsteuerfreie Einfuhren von 4 Liter Wein, 16 Liter Bier, 2 Liter anderen alkoholischen Getränken bis 22 Volumenprozent und 1 Liter über 22 Volumenprozent zu. Damit liegt die Gesamtmenge der alkoholischen Getränke, die zoll- und mehrwertsteuerfrei in die EU eingeführt werden können, über derjenigen im Vorschlag der EZF. Ausserdem wird bei der Einfuhr in die EU auf diesen Waren keine Mehrwertsteuer erhoben, während in der Schweiz der Wert von alkoholischen Getränken und Tabak neu in die Berechnung der Wertfreigrenze einfliessen soll.
Gibt es andere Vorschläge, die die Zukunft der Weineinfuhr betreffen?
Was das EFD anbelangt, lautet die Antwort nein.